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Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt

23. Mai 2019

In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe
viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:

1. Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
2. Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
3. Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
4. In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
5. Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.

Wie viel Liquidität ist bei einem offenen Immobilienfonds empfehlenswert?

21. Mai 2019

Die Nachfrage nach Immobilieninvestments ist ungebrochen, wie sich im Mittelzufluss offener Immobilienfonds (OIF) im Jahr 2018 widerspiegelt: Mit rund 6,6 Milliarden Euro pumpten die Anleger eine ähnlich beeindruckende Summe in deutsche OIF wie im Vorjahr. Angesichts der erhitzten Immobilienmärkte fällt es den Fondsmanagern allerdings nicht leicht, für das ganze Geld auch lukrative Investitionsmöglichkeiten zu finden. Als Folge daraus steigt die Liquiditätsquote der Fonds. Das brachliegende und daher praktisch unverzinste Kapital verwässert aber die Gesamtrendite, was den Anlegern nicht schmecken kann.

Wie viel Liquidität vertretbar und gut ist, hat das auf das Segment spezialisierte Berliner Analysehaus Scope errechnet. Die Regel „Je weniger, desto besser“ lässt sich hier nicht anwenden, denn zum einen müssen Mittel für Kaufgelegenheiten vorhanden sein, zum anderen kann es immer passieren, dass Anleger nennenswert Gelder abziehen. Liegt dann zu wenig Liquidität vor, droht eine Schließung
des Fonds. Die Scope-Analysten differenzieren zwischen vor und nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) 2013 aufgelegten Fonds. Die älteren brauchen mehr Liquidität, da nach damals geltendem Recht höhere kurzfristige Mittelabflüsse möglich sind. 15 bis 20 Prozent halten die Studienautoren für günstig. Bei jüngeren Fonds lassen sich die Mittelabflüsse besser voraussehen, deshalb seien hier 5 bis 10 Prozent angemessen.