×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 541
Blog

Wenn sich Kassenpatienten selbst in eine Klinik einweisen …

04. Juli 2018

… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.


Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.

Große Verwirrung bei Fonds-Informationen

20. Juni 2018

Seit Jahresanfang müssen Privatinvestoren mit neuen Informationsblättern über sogenannte verpackte Anlageprodukte wie Fondspolicen aufgeklärt werden. Chancen, Risiken und Kosten sollen dann schnell und einfach zu erfassen sein. So sind unter anderem für jeden enthaltenen Fonds vier Entwicklungsszenarien anzugeben. An ihnen sollen Anleger unter anderem ablesen können, wie es
besten- und schlimmstenfalls laufen könnte.


Die Praxis zeigt, dass dabei nicht nur teils kuriose und widersprüchliche Zahlen genannt werden. Beispielsweise ein Ablaufwert zwischen 91 und 2,5 Millionen Euro für eine Einmalanlage von 10.000 Euro. Ein anderer Fonds soll bei der gleichen Anlagesumme zwischen 51 Cent (Stressszenario) und 51,50 Euro (optimistisches Szenario) einbringen. Ein weiterer im besten Szenario 12.486 Euro nach
einem Jahr und 6.195 Euro nach 40 Jahren Haltedauer. Hinzu kommt, dass sich so manche Prognosen je nach Vertriebsweg deutlich unterscheiden. Für ein und denselben Fonds kann man so völlig verschiedene Informationen erhalten. Da die Kalkulationen sehr komplex sind und nicht veröffentlicht werden, ist es für Kunden und Berater nicht nachvollziehbar, wie die Zahlen zustande kommen.