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Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

17. Januar 2019

Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.

Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt.

Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.

Was sich im neuen Jahr für Fondsanleger steuerlich ändert

15. Januar 2019

So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.

Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.

Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

13. Januar 2019

Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.

Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.

2019 könnte durchaus ein gutes Börsenjahr werden

11. Januar 2019

Für Kapitalmarktanleger endete 2018 mehr als enttäuschend, denn es geht als schlechtestes Börsenjahr seit der Finanzkrise 2008 in die Geschichte ein. Der DAX schloss am letzten Handelstag (28. Dezember) bei lediglich 10.559 Punkten, ein Minus von 18 Prozent auf Jahressicht. Am Vortag wurde mit 10.279 Punkten der tiefste Stand seit zwei Jahren verzeichnet. Der Dow Jones verlor zwar im vergangenen Jahr „nur“ 5,6 Prozent, doch auch hier stand zuletzt 2008 ein solches Minus zu Buche.

2019 hat hingegen nach Meinung vieler Analysten durchaus gute Chancen auf eine positive Entwicklung. Der Konjunkturzyklus ist zwar in eine späte Phase eingetreten, doch verschiedene Faktoren sprechen noch immer für Aktien: die nach wie vor robuste US-Konjunktur etwa, das weltweit anhaltend geringe Zinsniveau, der niedrige Ölpreis und die neuesten konjunkturstützenden Maßnahmen der chinesischen Regierung. Der Kreditversicherer Euler Hermes erwartet ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. In Deutschland dürfte die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf über 45 Millionen klettern, ein neuer Rekord. Als Hauptrisikofaktoren werden die unberechenbare US-Handelspolitik, der Ende März anstehende Brexit und die italienische Schuldenpolitik gesehen.

Kassenpatienten werden 2019 entlastet

09. Januar 2019

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.

Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.

Frontier Markets: für mutige Anleger

19. Dezember 2018

Als Frontier Markets oder Grenzmärkte werden Länder bezeichnet, die zum Sprung in den Schwellenland-Status ansetzen. Manche von ihnen tun das allerdings seit Längerem, worin sich schon das größte Risiko dieses Anlagesegments widerspiegelt: dass sich die großen Hoffnungen nicht erfüllen.

Das Wachstumspotenzial von Staaten wie Nigeria, Argentinien, Sri Lanka, Bangladesch oder Vietnam ist prinzipiell gewaltig, denn diese Länder haben Nachholbedarf. In manchen von ihnen wartet eine riesige Bevölkerung darauf, aus prekärer Lage in die Mittelklasse aufzusteigen. Nigeria beispielsweise ist mit gut 190 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Land Afrikas, auch Bangladesch hat mehr als doppelt so viele Einwohner wie Deutschland. Welche Länder zu den Frontier Markets gehören, wird verschieden ausgelegt: Der MSCI Frontier Index etwa versammelt 29 Staaten, die in den letzten 10 Jahren ein jährliches Plus von durchschnittlich 17 Prozent hingelegt haben.

Auf Grenzmärkte spezialisierte Fonds kommen teilweise auf Renditen von 6 oder 7 Prozent p. a. Die Risiken sind allerdings nichts für schwache Nerven – denn von politischer Stabilität kann in den meisten dieser Länder keine Rede sein.

Was es kostet, früher in Rente zu gehen

17. Dezember 2018

Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.

Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.

Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.

Getriebene des eigenen Erfolgs: offene Immobilienfonds

15. Dezember 2018

Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und mehr zu einem Problem werden. Denn die Anleger rennen den OIF-Anbietern regelrecht die Türen ein. Im letzten Jahr überwiesen sie ihnen laut Fondsverband BVI rund 6,7 Milliarden Euro. Damit verwalten OIFs nun über 95 Milliarden Euro (Stand: Ende August). Doch wohin mit dem ganzen frischen Geld?

Die Immobilienpreise sind in den A- und zunehmend auch in den B-Lagen teilweise in schwindelerregende Höhen gestiegen. Lukrative Kaufgelegenheiten lassen sich auch mit bester Vernetzung im Markt kaum noch finden. Die Investorengelder wollen jedoch investiert sein, schließlich werfen sie sonst praktisch keine Zinsen ab – und verwässern damit die Performance des Gesamtfonds. Derzeit halten die OIFs im Schnitt 21 Prozent Liquidität. Das ist zwar weniger als 2017, aber immer noch eine vergleichsweise hohe Quote.

Solange die Leitzinsen am Boden verharren, bleiben auch Sachwerte wie Immobilien bei den Anlegern sehr beliebt. Die Fondsbranche reagiert mit stetigen OIF-Neuemissionen. Doch das Anlagerisiko wird notwendigerweise wachsen müssen, denn sichere Renditebringer sind am heutigen Immobilienmarkt Mangelware.

Ab Januar gibt es eine DIN-Norm für die Finanzanalyse

13. Dezember 2018

Die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) haben einen Ruf wie Kruppstahl – deutsche Wertarbeit, auch international anerkannt. Da lag die Idee nahe, auch für finanzielle Belange ein Regelwerk mit DIN-Segen zu entwerfen, um eine allgemeinverbindliche, transparente Grundlage zu schaffen. Bereits seit 2014 gibt es die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, die allerdings als Vornorm nicht alle beteiligten Kreise einbeziehen muss und weniger Bindungskraft als eine Norm entfaltet.

Seit ebenjenem Jahr haben auch 28 stimm- und vetoberechtigte Parteien – Banken, Verbände, Initiativen, Verbraucherschützer, Versicherer, Vertriebe, Wissenschaftler – über einer Norm gebrütet, nun ist sie in trockenen Tüchern: DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ kann ab Januar 2019 in der Finanzberatung eingesetzt werden.

Ob das Regelwerk wirklich gebraucht wird, ist nicht unstrittig – manche Kritiker bemängeln, dass das starre Konzept zu wenig Individualität zulasse. Im Fokus der Norm stehen im Wesentlichen Altersvorsorge, Versicherungsschutz und Liquidität. Der Grundsatz lautet, die existenziellsten Risiken zuerst abzusichern und dann sinnvolle zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Produktempfehlungen finden sich in der neuen Norm naturgemäß keine, sie zeigt nur einen Bedarf auf. Für die Lösungen braucht es weiterhin professionelle Beratung – die allerdings auch schon bei der DIN-Analyse hilfreich ist.

Sind steigende Zinsen eine Bedrohung oder eine Verheißung?

11. Dezember 2018

Die US-Notenbank Fed geht konsequent ihren Weg der sukzessiven Leitzinsanhebung, bislang ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Konjunktur – obwohl die Befürchtungen nicht gering waren, schließlich gelten steigende Zinsen als Gift für die Kapitalmärkte und die Unternehmen.

Auch in Euroland dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2019, spätestens Anfang 2020, die Zinswende anstehen, die die Europäische Zentralbank (EZB) nicht ewig aufschieben kann. Das bereitet vielen Anlegern Unbehagen. Muss es aber nicht, wie das Beispiel der USA zeigt, wo die Wirtschaft brummt und brummt. Zwar ist von einem dämpfenden Effekt auf die Konjunktur auszugehen, von den Börsen dürfte mehr Geld als zuletzt in sicherere, dann wieder attraktivere Anleihen abfließen.

Eine Zinserhöhung ist jedoch immer ein Beleg für eine gut aufgestellte Wirtschaft. Zudem profitieren gerade die deutschen Sparer mit ihrer Vorliebe für Tages-, Festgeld-, Girokonten und Sparbücher von steigenden Zinsen. Und nicht zuletzt wird mit den Zinsen auch die Inflation in Schach gehalten, seit jeher ein Schreckgespenst für deutsche Anleger. Es gibt also keinen Grund, auf die auf kurz oder lang kommende Zinserhöhung zu starren wie das Kaninchen auf die Schlange. Im Nachteil werden allerdings zukünftige Immobilienkäufer und andere Großkreditnehmer sein, denn die goldenen Finanzierungszinszeiten gehen ihrem Ende entgegen.