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Vor dem Drohnen-Start: Versicherungsfrage klären

25. März 2018

Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.


Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom
Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.

Immobilien-Preiskurve auf dem Scheitelpunkt?

23. März 2018

Seit fast einem Jahrzehnt schnellen die Immobilienkaufpreise in Deutschland nun schon ungebremst nach oben – und sind dabei den Mieten weit enteilt. Während Letztere seit 2009 nominal um 26 Prozent stiegen, kommen die Kaufpreise im selben Zeitraum auf ein Plus von 61 Prozent. Noch größer ist der Unterschied in den sogenannten A-Städten, etwa Hamburg (23 vs. 90 Prozent) und
München (43 vs. 143 Prozent). Dass sich diese Schere nicht unaufhörlich weiter öffnen kann, ist eine Konsequenz der wirtschaftlichen Logik. Schließlich müssen die Kaufpreise meist aus den Mieten finanziert werden können.


Das ist einer der Gründe dafür, dass der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in einem neuen Gutachten ein Ende des Booms voraussagt. Für Berlin, Stuttgart und München erwarten die Analysten in den kommenden fünf Jahren sogar ein Abschmelzen der Kaufpreise um ein Viertel bis ein Drittel. Neben dem Missverhältnis zwischen Mieten und Kaufpreisen dürfte mittelfristig auch ein
Zinsanstieg die Nachfrage dämpfen, da die Finanzierungskosten damit zunehmen. Und schließlich gräbt sich der Boom auch selbst das Wasser ab: Durch die gesalzenen Preise fürs großstädtische Wohnen drängt es weniger Neubewohner in die Metropolen, die Nachfrage ebbt ab. Dem steht eine wachsende Zahl von Wohnungsfertigstellungen gegenüber (2009: ca. 19.000; 2016: ca. 41.200) –
beides nimmt Druck aus dem Kessel.

Erneut weniger Beschwerden von Versicherungskunden

19. März 2018

19.384 Beschwerden gingen 2017 bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. ein. Die Institution soll Streitfälle zwischen Versicherern und Kunden unterhalb der gerichtlichen Rechtsprechung ausräumen. Die Zahl der Beschwerden ist wie in den Vorjahren erneut gesunken; 2016 standen 19.579, ein Jahr zuvor 20.827 Eingaben zu Buche.


Ebenfalls wie im Vorjahr ist neben der Lebensversicherung die Rechtsschutzversicherung am häufigsten von Unstimmigkeiten betroffen. Dafür ist nicht zuletzt der VW-Dieselskandal verantwortlich. Denn erneut hat eine Großkanzlei, die eine Vielzahl von VW-Geschädigten vertritt, massenweise Beschwerden eingereicht. Damit sollen zuvor widerspenstige Rechtsschutzversicherer zur Kostenübernahme veranlasst werden. Die Sparten Leben und Rechtsschutz betrafen jeweils gut 4.500 Beschwerden. Weit weniger umstritten sind Haftpflichtversicherungen, auf die sich 1.165 Eingaben bezogen, und Unfallversicherungen mit 813 Fällen. Im Bereich Kfz gab es 1.569 (Haftpflicht) bzw. 1.240 (Kasko) Beschwerden.

Investmentfonds wollen erfolgsabhängige Vergütung ausbauen

17. März 2018

Der Boom der passiven Indexfonds (ETFs) in den letzten Jahren basierte nicht zuletzt darauf, dass viele Anleger die Gebühren aktiv gemanagter Fonds als zu hoch empfinden. Schließlich müssen die auch entrichtet werden, wenn die Rendite hinter der eines Vergleichsindex (Benchmark) zurückbleibt. Damit sich die Investition in einen aktiv gemanagten Fonds auszahlt, muss dessen
Performance auch nach Abzug der höheren Kosten noch vor einem vergleichbaren ETF liegen.


Immer mehr Fondsgesellschaften führen nun Bezahlmodelle ein, die nur eine geringe Basisgebühr vorsehen. Erst bei guter Performance des Fonds kommen dessen Manager auf ihre Kosten. So hat beispielsweise Fidelity Ende letzten Jahres begonnen, für alle Aktienfonds eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Die Anleger können nun zwischen der herkömmlichen Vergütung und einem niedrigen Fixum plus erfolgsabhängige Variable wählen. Allianz Global Investors bietet in den USA seit Kurzem Fonds mit einer Minigebühr von 0,05 Prozent an. Lediglich wenn der US-Index S&P 500 geschlagen wird, werden vom Mehrertrag 20 Prozent Erfolgshonorar einbehalten. Einen ähnlichen Weg hat der Anbieter Alliance Bernstein eingeschlagen. Die Investmenthäuser hoffen, so den Abfluss von Kundengeldern in Richtung ETFs stoppen zu können.

Telematik-Vielfalt wächst – Autofahrer greifen zu

15. März 2018

Rund 90 Prozent der deutschen Autofahrer halten sich am Steuer für überdurchschnittlich gut. Da ist es nur folgerichtig, dass sie auch verstärkt bei Kfz-Versicherungen zugreifen, die vorbildliches Fahrverhalten belohnen (Telematik-Tarife). Die Auswahl an Anbietern wächst, mittlerweile gibt es gut 15 am deutschen Markt. Doch man sollte genau prüfen, welche Daten eigentlich auf welche Art erhoben werden und worauf man wirklich Einfluss hat.


Prinzipiell sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent drin, wenn die Daten auf eine ideale Fahrweise schließen lassen. In der Praxis dürften die meisten Fahrer diesen Wert aber kaum erreichen. Denn in den sogenannten Score – die Punktzahl, die das Fahrverhalten zusammenfasst – fließen je nach Anbieter auch die Tageszeiten und die Wegstrecken ein. Wer beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit
zu ungünstigen Zeiten bekannte Unfallschwerpunkte passieren muss, kann schon Minuspunkte kassieren. Auch ob mehr in der Stadt oder auf dem Land gefahren wird, kann eine Rolle spielen. Die Kriterien und deren Gewichtung legt jeder Versicherer selbst fest.


Ebenso verhält es sich mit der Datenerhebungsmethode: Manche Versicherer setzen eine Handy-App ein, die praktischerweise auch gleich erfasst, ob und wie lange der Nutzer das Gerät während der Fahrt bedient. Andere schreiben eine fest installierte Box im Auto vor oder einen Stick, der in den Zigarettenanzünder gesteckt wird.

Wer ist der Neue?

13. März 2018

Am 5. Februar hat Jerome Powell bei der US-Notenbank Fed das Steuer übernommen. Seine Vorgängerin Janet Yellen hätte nach vier Jahren im Amt auch gern weitergemacht, durfte aber nicht. Einen Bruch in der Geldpolitik lässt der Neue indes nicht erwarten, denn er war ein enger Begleiter Yellens. Der Wechsel ging daher reibungs- und geräuschlos über die Bühne.


Die auffälligste Veränderung liegt darin, dass mit Powell nun ein Jurist die Notenbank führt. Seine Vorgänger waren allesamt Ökonomen. Ansonsten erwarten die Märkte „Business as usual“, denn auch Powell gilt als Freund einer lockeren Geldpolitik. Dem Druck, die Zinsen dank der brummenden US-Konjunktur zu erhöhen, kann er sich allerdings nicht entziehen. Es wird allgemein erwartet, dass in diesem Jahr drei Zinserhöhungsschritte erfolgen. Diese dürften jedoch klein ausfallen, um die Märkte nicht zu verschrecken.


Powell hat die Elite-Unis Princeton und Georgetown besucht und zunächst als Jurist gearbeitet. 1984 wechselte er in eine Investmentbank, legte dann ein Intermezzo als Berater des Präsidenten Bush senior ein und setzte seine Karriere anschließend beim Investmenthaus Carlyle Group fort. 2010 sattelte er um und wurde Gastwissenschaftler bei einem Thinktank, bevor ihn Barack Obama 2011 in den Fed-Gouverneursrat berief.

Leitungswasser bleibt Schadensverursacher Nummer eins

11. März 2018

In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.


Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.


Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.

Deutsche besitzen rund sechs Billionen Euro – ohne Immobilien

17. Februar 2018

Die Nullzinspolitik mag das Vermögenswachstum nach wie vor dämpfen, reicher werden die Deutschen insgesamt dennoch: Mit 5,779 Billionen Euro vermeldete die Bundesbank für das dritte Quartal 2017 einen neuen Rekordwert. Gegenüber dem Vorquartal entspricht das einer Steigerung um 1,2 Prozent. Mittlerweile dürfte die Sechs-Billionen-Marke geknackt sein. Neben Bargeld, Wertpapieren und Bankeinlagen fließen in diese Summe auch Ansprüche an Versicherungen ein, also beispielsweise Lebensversicherungs-Guthaben. Das – ebenfalls stattliche – Immobilienvermögen jedoch ist nicht enthalten.


Rund anderthalb Billionen Euro werden auf nahezu verzinsungsfreien Konten und in bar gehortet. Aufgrund der Inflation büßten die Besitzer dieser Gelder 2017 rund 38 Milliarden Euro an realem Wert ein. Demgegenüber konnten sich Aktien-, Fonds- und Zertifikate-Investoren über einen Zuwachs von 93 Milliarden Euro im Gesamtjahr freuen. Die Sparquote ist zum 4. Mal in Folge gestiegen und liegt aktuell bei knapp 10 Prozent.

Wem gehören die Daten der Autofahrer?

15. Februar 2018

Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen.


Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.

Trend zu weniger streng regulierten geschlossenen Beteiligungen

13. Februar 2018

Geschlossene Beteiligungsmodelle werden in der Regel entweder als alternative Investmentfonds (AIF) oder als Anlage nach Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) – unter anderem Genussrechte oder Nachrangdarlehen – angeboten. Wie das dritte Quartal 2017 zeigt, gewinnen Letztere an Beliebtheit: Das Platzierungsvolumen stieg gegenüber dem zweiten Quartal um 38 Prozent. Damit standen 352 Millionen Euro zu Buche, die sich auf 18 Produkte verteilten. Bei den AIF hingegen zeigte die Kurve nach unten. Das prospektierte Eigenkapital sank um rund ein Achtel auf 182 Millionen Euro in 7 Fonds. Von Januar bis September war ein Rückgang von circa 27 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.


Aus Sicht der Anbieter ist diese Entwicklung verständlich, denn AIF müssen deutlich strengere Vorgaben erfüllen als VermAnlG-Anlagen. Beispielsweise müssen AIF-Emittenten eine von der Finanzaufsicht zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) einrichten bzw. beauftragen. Das Asset-Management und die Geldflüsse werden so getrennt. Entsprechend bedeutet der Trend weg von AIF für die Anleger grundsätzlich mehr Risiken und weniger Transparenz.