×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 541

Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

11. Februar 2018

Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV.


Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall).


Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.

Wenn Ihr Wunsch-Fonds demnächst nicht mehr erworben werden kann …

09. Februar 2018

… dann könnte es mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz zusammenhängen. Mit ihm wird die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Die schreibt unter anderem vor, dass Anbieter von Fonds und ähnlichen Geldanlagen für jedes Produkt einen „Zielmarkt“ benennen müssen, also die damit angesprochene Kundengruppe. Dieser Pflicht ist allerdings Schätzungen zufolge nur rund die Hälfte der Emittenten rechtzeitig nachgekommen, mehrere Tausend Datensätze liegen noch nicht vor. Den betreffenden Fonds, die aus eher kleineren Häusern stammen, droht nun ein vorübergehender Verkaufsstopp.


„Besserer Anlegerschutz“ ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Hauptziel der MiFID II. Das Mammutwerk umfasst alles in allem rund 7.000 Seiten und entsprechend vielschichtige Änderungen. Dazu gehört die neue Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefonaten zwischen Kunde und Berater. Die Mitschnitte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Außerdem müssen sogenannte Geeignetheitserklärungen aufgesetzt werden, aus denen hervorgeht, warum ein verkauftes bzw. vermitteltes Produkt zum konkreten Anlegerprofil passt. Auch die Kosten müssen transparenter ausgewiesen werden.

Mehrheit der Deutschen sieht für den Pflegefall schwarz

07. Februar 2018

56 Prozent der Deutschen halten sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit für nicht ausreichend abgesichert. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter gut 2.000 Bundesbürgern. Über der gesetzlichen Pflegeversicherung senken sogar mehr als drei Viertel der Befragten den Daumen: Sie gehen davon aus, dass die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht decken. Zuversichtlich blicken in dieser Hinsicht nur 8 Prozent der Deutschen in die eigene Zukunft.


Problembewusstsein ist also vorhanden. Selbst mit einer privaten Police vorgebaut haben jedoch nur 15 Prozent der Bundesbürger. Befragt nach den Gründen für diese „Enthaltsamkeit“ landete kaum überraschenderweise Geldmangel auf Platz eins – 63 Prozent stimmten der Aussage „Ich kann es mir finanziell nicht leisten“ zu. Dabei kostet dieser wichtige Vorsorgebaustein nur wenige Euro im Monat und damit einen Bruchteil dessen, was die Befragten für Freizeitangebote ausgeben. Ein Fünftel gab an, zu wenig über Absicherungsmöglichkeiten zu wissen.

So schnitten verschiedene Geldanlagen 2017 ab

05. Februar 2018

2017 war erneut von einer Rekordjagd an den Börsen geprägt. Wer Anfang des Jahres 100 Euro im DAX angelegt hatte, konnte sich am 31. Dezember im Schnitt über 11 Euro Rendite freuen, wie der Bankenverband vermeldet. Das ist zwar ein Euro weniger als im Vorjahr, aber dennoch kaum Anlass zu Unzufriedenheit.


Anders sah es bei Sparbriefen aus: Hier betrug der Durchschnittsgewinn aus 100 Euro magere 30 Cent – während die Inflation schon 1,80 Euro wegfraß. Noch höher fiel der Kaufkraftverlust bei Termingeld aus, das eine Rendite von 0,2 Prozent verzeichnete. Quasi auf der Stelle traten Spareinlagen – für 100 angelegte Euro gab es am Jahresende 2 Cent.


Es geht aber auch noch weniger lukrativ: Wer Bundesobligationen kaufte, musste von 100 Euro 13 Euro abschreiben, und dabei sind die fälligen Gebühren noch außen vor. Gold enttäuschte ebenfalls, denn der Preis in Euro entwickelte sich negativ: Von 100 Euro blieben am Jahresende nur 84 Euro übrig.

„Friederike“-Schäden überschreiten Milliardenschwelle

03. Februar 2018

Das Sturmtief „Friederike“, das am 18. Januar über Deutschland hinwegfegte, ist der zweitkostspieligste Wintersturm der letzten Jahrzehnte. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV geht in einer Hochrechnung von einem Schadensvolumen von einer Milliarde Euro aus. Nur „Kyrill“ schlug 2007 noch härter zu; damals mussten die Versicherer etwa doppelt so viel ausschütten wie infolge von „Friederike“.


Von deren Schäden entfällt rund ein Zehntel auf Kraftfahrzeuge, den Löwenanteil machen mit 900 Millionen Euro Sachschäden an Gebäuden aus. Diese Zahlen spiegeln allerdings nur die versicherten Schäden wider, das tatsächliche Schadensausmaß ist wesentlich größer. Denn zum einen verfügen bei Weitem nicht alle Immobilienbesitzer über eine Gebäudeversicherung. Und zum anderen werden Kfz-Sturmschäden nur im Rahmen einer Kasko- oder (eingeschränkt) Teilkaskopolice erstattet.


Nach „Sebastian“, „Xavier“, „Herwart“ und „Burglind“ war „Friederike“ bereits der fünfte nennenswerte Sturm in dieser Saison. Laut Meteorologen gab es früher zwar auch viele Stürme, deren Wucht war aber geringer. Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass Extremwetterereignisse zunehmen.

Wissenslücken hemmen deutsche Anleger

19. Januar 2018

Dass die Deutschen in puncto allgemeiner Finanzbildung Nachholbedarf haben, ist ein alter Hut, seit Jahren von vielen Seiten beklagt. Jeder Zweite hierzulande sei ein „finanzieller Analphabet“, lautet ein Fazit einer kürzlich von GfK erstellten Studie. Wie sich die verbreiteten Wissenslücken auswirken, wurde darin ebenfalls untersucht: Nur gut die Hälfte der Bundesbürger traut sich zu, Investments in Aktien oder Fonds zu tätigen. Bei den jüngeren Menschen sind es sogar weniger als 40 Prozent. Mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge würden sich insgesamt immerhin drei von vier Befragten nicht überfordert fühlen.


In diesen Zahlen dürfte eine Erklärung für die zurückhaltende Anlagekultur der Deutschen liegen. Die parken ihr Geld nach wie vor lieber auf Sparbüchern und in vergleichbar „lukrativen“ sicheren Häfen, als es renditestark zu investieren. Jahr für Jahr verzichten die hiesigen Anleger damit auf zig Milliarden Euro an möglicher Rendite – die die meisten vergleichbar wohlhabenden Nationen dankbar mitnehmen. Dabei ist bei Anlagen mit einer Verzinsung unterhalb der Inflationsrate nur eines sicher: der reale Wertverlust. An der Börse hingegen ging es bisher auf lange Sicht immer aufwärts.

Berufsunfähigkeitsabsicherung zu teuer? Diese Tricks können helfen

17. Januar 2018

Je nach Alter und Beruf kann eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ordentlich Geld kosten. Verzichtbar ist sie deshalb aber nicht, da die staatliche Absicherung für diesen häufigen Fall – rund jeder fünfte Erwerbstätige wird vor dem Rentenalter berufsunfähig – völlig unzureichend ist.


Es gibt jedoch einige Stellschrauben, mit denen sich die Prämie merklich reduzieren lässt. So kann man beispielsweise prüfen, ob als Endalter nicht 65 statt 67 Jahre ausreicht – was durchaus einen happigen Prämienrabatt bewirken kann. Entsprechende finanzielle Rücklagen vorausgesetzt, kann man überdies mit dem Versicherer über eine Karenzzeit verhandeln. Die Rente würde dann erst nach deren Ablauf fließen. Auch das bringt einen merklichen Abschlag. Nicht ganz so hoch, aber über die Jahre ebenfalls attraktiv ist die Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlweise.


Der beste und wirksamste Hebel für eine günstige Berufsunfähigkeits-Police ist allerdings: der Abschluss in jungen Jahren.

„Generation Mitte“ und Altersvorsorge: ein schwieriges Verhältnis

15. Januar 2018

Den 30- bis 59-Jährigen in Deutschland geht es finanziell blendend, vier von fünf bezeichnen die eigene Lebensqualität in einer Allensbach-Umfrage als gut oder sehr gut. Im letzten Jahr waren es noch drei von vier. Bei einem Drittel hat sich die Finanzlage in den letzten fünf Jahren verbessert, nur bei jedem sechsten dagegen verschlechtert. Der Anteil derjenigen, die ihren aktuellen Lebensstandard bedroht sehen, fiel gegenüber 2016 von 40 auf 34 Prozent.


Und doch: Für die Altersvorsorge ist nach wie vor kaum Geld übrig. 62 Prozent der Befragten nannten dies als Hauptgrund für fehlendes privates Engagement. Dabei erkennt mit 60 Prozent eine große Mehrheit, dass das Rentensystem unzureichend ist. Fast ebenso viele wünschen sich einen Ausbau der Förderung betrieblicher und privater Altersvorsorge. Noch ausgeprägter ist die Zustimmung zu der Idee, sämtliche Berufsgruppen in die Finanzierung der gesetzlichen Rente einzubeziehen.

Krankentagegeld darf nicht wegen geringeren Einkommens gekürzt werden

13. Januar 2018

Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.


Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.

Bulle oder Bär: Wie könnte das neue Jahr an den Börsen laufen?

11. Januar 2018

2017 war ein außerordentlich erfreuliches Jahr für die Anleger. Die Indizes jagten von einem Rekord zum nächsten. Auch deshalb sehen Börsenexperten nicht mehr viel Luft nach oben. Vielmehr kann man die Gewinne des frisch angebrochenen Jahres schon als weitgehend eingepreist betrachten.


2018 könnten sich die Märkte daher eher seitwärts bewegen. Aufgrund der guten Konjunkturdaten kann ein größerer Kurseinbruch immerhin als unwahrscheinlich gelten – zumindest solange keine politischen Erdbeben auftreten. Kandidaten, die als Auslöser dafür infrage kommen, gibt es leider einige, ohne dass Namen genannt werden müssen.


Nicht zu vergessen ist natürlich auch die Psychologie: Unter den Marktteilnehmern herrscht eine gewisse Nervosität, denn der Bullenmarkt hält schon ungewöhnlich lange an. Erst einmal seit dem Zweiten Weltkrieg gab es eine so lange Aufwärtsphase. Das spricht für eine Korrektur in absehbarer Zeit, ebenso wie das hohe Kurs-Gewinn-Verhältnis so mancher Titel. Solange die Konjunktur in den maßgeblichen Ländern weiterhin rund läuft, ist damit jedoch eher nicht zu rechnen.